Kleintierhaltung in Wohnung
neue
Rechtslage
für
Kleintierhaltung
in Mietwohnung
NEUE RECHTSLAGE FÜR KLEINTIERHALTUNG IN MIETWOHNUNG
Samstag, 30. April 2011
Katzen und andere Kleintiere dürfen auch gegen den Willen des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) kürzlich berichtete.
Auch Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören . Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das hat zuletzt auch noch einmal der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 340/06) bestätigt.
[1]http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/recht/Vermieter-darf-Katzen-nicht-verbieten_aid_966034.html
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