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Kleintierhaltung
in Mietwohnung

NEUE  RECHTSLAGE  FÜR  KLEINTIERHALTUNG  IN  MIETWOHNUNG

Samstag, 30. April 2011

Katzen und andere Kleintiere dürfen auch gegen den Willen des Vermieters in der Wohnung gehalten werden. Entsprechende Klauseln im Mietvertrag sind unwirksam. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 34/06) hervor, über das die Zeitschrift "Ein Herz für Tiere" (Ausgabe 3/2011) kürzlich berichtete.
Auch Hamster, Schildkröten und Katzen würden die Wohnung nicht beschädigen und andere Mieter nicht stören . Deshalb sei ihre Haltung eine sachgemäße Nutzung der Wohnung. Das hat zuletzt auch noch einmal der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 340/06) bestätigt.
 
http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgeber/recht/Vermieter-darf-Katzen-nicht-verbieten_aid_966034.html

Autor: Diana Steinberger -- 2.6.2011 8:39:18

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